Lexikon

nicht eheliche Kinder

nicht von Ehepartnern gezeugte Kinder, früher als unehelich bezeichnet. Die nicht ehelichen Kinder waren bis in die jüngste Zeit Kinder minderen Rechts, was dem Grundgesetz Art. 6 Abs. 5 widersprach. Die Anpassung erfolgte zunächst durch das Bundesgesetz vom 19. 8. 1969, zuletzt durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz und das Erbrechtsgleichstellungsgesetz, beide vom 16. 12. 1997, die den Begriff des nicht ehelichen Kindes als Rechtsbegriff abgeschafft haben.
Würfel, Schweben
Wissenschaft

Supraleiter heben ab

Mehr als drei Jahrzehnte nach der Entdeckung der Hochtemperatur-Supraleiter finden diese widerstandslosen Materialien endlich praktische Anwendungen. von Reinhard Breuer Gegen Ende meines Physikstudiums in Dresden wurden Supraleiter entdeckt, die sich mit flüssigem Stickstoff kühlen lassen – eine Sensation“, sagt Bernhard...

Hörner, Nashorn
Wissenschaft

Das große Schrumpfen

Der Mensch ist zu einem mächtigen Evolutionsfaktor geworden. Von ihm intensiv bejagte oder befischte Arten verändern ihr Aussehen – auch zum Nachteil des Menschen. von JULIETTE IRMER In den vergangenen Jahrhunderten fielen etliche Tierarten der exzessiven Jagd des Menschen zum Opfer. Arten, die mehr als zehn Kilogramm auf die...

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