Lexikon

Quittung

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französisch
]
Empfangsbestätigung, Empfangsbekenntnis. Im Schuldrecht ist der Gläubiger auf Verlangen zur schriftlichen Quittungserteilung verpflichtet (§§ 368370 BGB). Ähnlich in Österreich nach §§ 14261430 ABGB; etwaige Kosten der Quittungserteilung trägt hier jedoch der Gläubiger (§ 1426). Ähnlich auch in der Schweiz nach Art. 88 ff. OR.
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