wissen.de Artikel
Urlaub mit dem Mietwagen – die wichtigsten Tipps
Gerade jetzt in Corona-Zeiten wollen viele Urlauber auch am Ferienort das Gedränge in Bussen oder Bahnen vermeiden. Es liegt daher nahe, sich ein Auto zu mieten, um unabhängig und besser vor Infektionen geschützt zu sein. Dank zahlloser Online-Portale ist die Vorabbuchung auch relativ einfach. Doch um böse Überraschungen zu vermeiden, gilt es dabei, einiges zu beachten.
Die Buchung: Auf die Plattform kommt es an
Vorab zu buchen hat gerade bei Auslandsreisen Vorteile: Wer seinen Mietwagen schon bei einem deutschen Vermieter oder Vermittler bucht, muss sich nicht vor Ort durch oft unverständliche Vertragsbedingungen quälen. Zudem hat man sich im Falle knapper Verfügbarkeit der Autos am Urlaubsort dann rechtzeitig einen Wagen gesichert. Dabei gilt es jedoch einiges zu beachten.
Bei der Online-Buchung ist es wichtig zu wissen, ob man bei einer Vermittlungs-Plattform bucht oder ob es sich um einen Anbieter handelt. Denn im Falle eines Vermittlers wird der Miet-Vertrag nicht mit dem Online-Portal, sondern direkt mit dem Vermieter vor Ort geschlossen. Die Rolle des Vermittlungsportals ist lediglich die Suche nach dem günstigsten Preis, der Vergleich von verschiedenen Angeboten und die Vermittlung des Kunden an den Vermieter. Reklamationen müssen deswegen in der Regel auch direkt beim Vermieter platziert werden.
Wichtig auch: Bucht man online, sollte am Ende der Mietwagen-Buchung der Gesamtpreis mit allen Versicherungen und Gebühren ausgewiesen sein. Ist dies nicht der Fall, muss der Mieter bei Versicherungsabschluss vor Ort mit teils hohen Zusatzkosten rechnen.
Fahrzeugkategorien: Vorsicht bei Upgrades
Bei Autovermietungen wird in der Regel immer nur eine gewisse Fahrzeuggruppe garantiert. Das im Buchungsprozess aufgezeigte Modell stellt hier nur ein Beispiel dar. Maßgeblich für die Vergleichbarkeit der Fahrzeuge ist der sogenannte "ACRISS Code". Dieser Code ist ein international standardisiertes System, welches den Kunden die gebuchte Fahrzeugklasse, gewisse Ausstattungsmerkmale und Eigenschaften aufzeigt. Ist die reservierte Kategorie vor Ort einmal nicht verfügbar, bietet der Vermieter in der Regel ein kostenloses Upgrade auf eine höhere Kategorie an.
Bei Upgrade-Angeboten vom Vermieter sollte jedoch immer darauf geachtet werden, ob es sich tatsächlich um ein kostenfreies Upgrade handelt. Vom Vermieter aktiv angebotene Upgrades sind häufig kostenpflichtig. Hier empfiehlt es sich immer - gerade bei fremdsprachigen Vermietern -, sich die Kosten genau erklären zu lassen und auf Übereinstimmung mit den im Mietvertrag vermerkten Extrakosten zu überprüfen. Mit Unterschrift des Kunden werden diese Extra-Kosten dann auch bestätigt.
Kostenfallen Kilometergeld, Tanken und Zusatzausstattung
Wichtig ist das Kleingedruckte, denn dort verbergen sich oft Zusatzkosten und entscheidende Unterschiede bei den Angeboten. Ein Faktor ist die Kilometer-Regelung: Es gibt Verträge mit einer Pauschale ohne Kilometerbegrenzung. Häufig ist aber nur eine bestimmte Kilometerzahl inklusive. Wenn diese Inklusiv-Kilometer überschritten werden, wird es meist überproportional teuer. Deshalb sollten Urlauber am besten vorab überschlagen, wie viele Kilometer voraussichtlich gefahren werden. Auch die Tage sollten genau eingehalten werden: Ein Miettag beträgt 24 Stunden: Wer diesen Zeitraum auch nur um ein einige Minuten überzieht, dem wird meist ein voller weiterer Tag berechnet.
Optimal ist die Tankregelung "full-to-full". Dabei holt man den Wagen mit vollem Tank ab und gibt ihn auch wieder vollgetankt ab. Dadurch lassen sich teils überhöhte Tankpauschalen vermeiden und Urlauber zahlen nur den tatsächlich verbrauchten Kraftstoff zu normalen Tankstellenpreisen. Wer auf Nummer sicher gehen will, tankt direkt vor dem Zurückgeben und legt bei der Rückgabe auf Nachfrage die Quittung vor.
Extras wie Kindersitze oder Navigationsgerät sollten unbedingt schon vorab gebucht werden, um vor Ort nicht ohne die gewünschte Ausstattung dazustehen. Dabei unterscheiden sich die Kosten der Anbieter oft deutlich – so kostet ein Kindersitz für eine Woche auf Mallorca in der Hochsaison zwischen 50 und 80 Euro. Der zunächst günstigste Mietwagen-Anbieter kann durch solche zugebuchten Extras daher plötzlich teurer sein als das vorher zweit- oder drittgünstigste Angebot.
Versicherung: Vermittler oder Vermieter?
Viele Preisvergleich-Portale bieten eigenständige Versicherungen an. Diese sind unabhängig vom Vertrag, der mit dem Vermieter abgeschlossen wird. Bei einem Schadenfall wird es dann allerdings oft kompliziert. Der Kunde muss dann beispielsweise beim Vermieter vor Ort erstmal die Selbstbeteiligung vorstrecken, das heißt in der Fachsprache "Verauslagungspflicht". Danach müssen alle Belege beim Vermittler eingereicht werden, damit dieser dann eine Rückerstattung einleiten kann. Nicht nur in der Hochsaison kann die Bearbeitung dann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Auch hier kann es sich lohnen, einen Blick auf das Kleingedruckte zu werfen. Manchmal geht erst aus ihm hervor, ob die Versicherung direkt mit dem Vermieter abschlossen wird oder mit dem Vermittler. Dieser Unterschied zwischen den Versicherungsangeboten ist auf den ersten Blick in den Portalen meist nicht zu erkennen, sondern steht erst in den AGBs, die der Kunde genau studieren sollte.
Oft wird am Urlaubsort auch noch versucht, zusätzliche Versicherungspakete zu verkaufen. Da der Kunde meist eine Versicherung mit dem Vermittler und nicht mit dem Vermieter abgeschlossen hat, versucht dieser dann am Urlaubsort "seine" Versicherung zu verkaufen. Der Kunde sollte deswegen seine Buchungsunterlagen dabeihaben, um seinen Versicherungsstatus überprüfen zu können.
Um bei großen und kleineren Unfällen abgesichert zu sein, empfiehlt sich prinzipiell eine Vollkasko-Versicherung mit Diebstahlschutz ohne Selbstbeteiligung - die Versicherungssumme der Haftpflicht sollte dabei mindestens eine Million Euro betragen. Auf jeden Fall sollten Glas, Felgen und Reifen mitversichert sein - denn dort sind Schäden am häufigsten.
Fahrzeugübergabe: Auf Vorschäden achten
Bei der Fahrzeugabholung sollte penibel auf Vorschäden geachtet werden. Sind diese nicht im Übergabeprotokoll vermerkt, muss der Mieter darauf bestehen, dass diese eingetragen werden. Ebenso sollte der Mieter bei der Rückgabe darauf bestehen, dass das Fahrzeug in seiner Anwesenheit auf Schäden geprüft und das Ergebnis schriftlich festgehalten wird.