Lexikon
Schiedsspruch
Entscheidung eines privaten Schiedsgerichts in einem Verfahren der Schiedsgerichtsbarkeit, meist aufgrund eines Schiedsvertrags; zu unterscheiden von der gütlichen Beilegung eines Rechtsstreits durch einen Schiedsmann oder durch gerichtlichen Sühneversuch und vom Schiedsurteil. Wie dieses hat aber der Schiedsspruch die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils; wird erst durch Beschluss eines ordentlichen Gerichts vollstreckbar (§ 1042 ZPO). – Ähnlich in Österreich nach §§ 592 ff. ZPO. Ähnlich, jedoch kantonal unterschiedlich in der Schweiz.
Wissenschaft
Kontroverse Quantenrealität
Gespenstische zeitlose Beziehungen regieren das Universum – und stellen die Existenz der gewohnten Welt grundsätzlich infrage. von RÜDIGER VAAS Der österreichische Teilchenphysiker Reinhold Bertlmann hatte seit seiner Studentenzeit die Angewohnheit, stets zwei Socken unterschiedlicher Farbe zu tragen. Bog er um eine Ecke, sah ein...
Wissenschaft
Der Dorsch ist weg
Zu Besuch bei Fischer André Grählert am Darßer Bodden. Fischer und Meeresforscher arbeiten zusammen, um die Veränderungen der Fischbestände in der Ostsee zu verstehen. Von CHRISTIAN JUNG André Grählert ist Ostseefischer in fünfter Generation. Er ist es mit Leib und Seele, auch wenn das von ihm verlangt, bei Wind und Wetter...