Lexikon
Schikạne
Recht
sachlich nicht gerechtfertigte, böswillige Handlung zum Schaden eines anderen. Es ist unzulässig, eine formal bestehende Berechtigung auszuüben, wenn die Ausübung nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen (Schikaneverbot; § 226 BGB). Das Schikaneverbot besteht auch in Österreich (§ 1295 Abs. 2 ABGB) und in der Schweiz (Art. 2 Abs. 2 ZGB).
Wissenschaft
Wir sind, wie wir sprechen
Die Stimme verrät viel über einen Menschen – etwa über seine körperlichen Merkmale und seine Charaktereigenschaften. von JAN SCHWENKENBECHER Auf den ersten Blick war es ein ganz normales Speed-Dating-Event. Als die 30 Frauen und Männer das Café betraten, bekamen sie ein Namensschild, ein kleines Heft und einen Platz an einem...
Wissenschaft
Warten auf das Wasserstoff-Brennen
Ab 2045 soll kein fossiles Erdgas mehr in Gaskraftwerken verbrannt werden, sondern grüner Wasserstoff. Doch bislang hat kein Kraftwerk bewiesen, dass das klappt. Es gab nur ein paar Mini-Versuche dazu. von KATJA MARIA ENGEL Als Ende 2023 bei strahlendem Sonnenschein und blauem Himmel das neue Gaskraftwerk Leipzig Süd feierlich...