Lexikon
Schikạne
Recht
sachlich nicht gerechtfertigte, böswillige Handlung zum Schaden eines anderen. Es ist unzulässig, eine formal bestehende Berechtigung auszuüben, wenn die Ausübung nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen (Schikaneverbot; § 226 BGB). Das Schikaneverbot besteht auch in Österreich (§ 1295 Abs. 2 ABGB) und in der Schweiz (Art. 2 Abs. 2 ZGB).
Wissenschaft
Die Suche nach dem Unmöglichen
Verschwundene Galaxien, plötzlich auftauchende Sterne oder fremde Sonden im Erdorbit: Eine Großfahndung nach exotischen Himmelsphänomenen hat begonnen – und bereits zu seltsamen Entdeckungen geführt. von RÜDIGER VAAS Signale mit elektromagnetischen Strahlen und vielleicht mit Neutrinos oder Gravitationswellen sowie indirekte...
Wissenschaft
Neuer Ansatz für die künstliche Photosynthese
Die Pflanzen haben mit ihrer Photosynthese eine geniale Methode entwickelt, um mithilfe des Sonnenlichts Kohlendioxid zu binden und energiereiche Moleküle zu produzieren. Chemiker haben dies nun zum Vorbild genommen und einen Farbstoffstapel entwickelt, der ähnlich funktioniert wie der Lichtsammelkomplex im Photosynthese-Apparat...