Lexikon
Schikạne
Recht
sachlich nicht gerechtfertigte, böswillige Handlung zum Schaden eines anderen. Es ist unzulässig, eine formal bestehende Berechtigung auszuüben, wenn die Ausübung nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen (Schikaneverbot; § 226 BGB). Das Schikaneverbot besteht auch in Österreich (§ 1295 Abs. 2 ABGB) und in der Schweiz (Art. 2 Abs. 2 ZGB).
Wissenschaft
Hinkelstein und Dolmengrab
Was ist eigentlich ein Megalith? Wer begann seine Toten in Hügelgräbern zu bestatten? Und warum gleichen sie sich – unabhängig davon, ob sie in Spanien oder Dänemark stehen? Diesen Fragen geht Teil 1 unserer Reihe über die steinernen Riesen nach. von KLAUS-DIETER LINSMEIER Mit einem Hinkelstein auf dem Rücken herumspazieren, als...
Wissenschaft
Neue Einblicke in die Evolution des Vogelhirns
Ein rund 80 Millionen alter fossiler Schädel einer neu entdeckten Vogelart ermöglicht Rückschlüsse darauf, wie sich das komplexe Gehirn heutiger Vögel entwickelt hat. Das Fossil wurde 2016 in Brasilien gefunden und bildet eine Brücke zwischen dem Urvogel Archaeopteryx und modernen Vögeln. 3D-Rekonstruktionen zeigen, dass der...
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