Lexikon
Titel
öffentliches Recht
ehrende Bezeichnung für eine Person, besonders für deren Anrede (Ehrentitel), zur Anerkennung und Ehrung besonderer Verdienste vom Staat verliehen (z. B. Geheimer Rat); Neuverleihung 1919 verfassungsrechtlich verboten, seit 1937 wieder zulässig, seit 1957 durch den Bundespräsidenten oder die Landesregierungen möglich, nach Maßgabe eines Gesetzes.
Wissenschaft
Autos im Kreislauf
Um Elektrofahrzeuge fit für die Stoffkreislaufwirtschaft zu machen, müssen Ingenieure umdenken. Es gilt, wenige und recycelte Materialien einzusetzen.
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Wissenschaft
Tierische Ärzte
Menschenaffen fressen bestimmte Pflanzen, um sich zu heilen. Sie nutzen die Arzneien aus der Natur aber auch äußerlich – bei sich selbst und ihren Artgenossen. von TIM SCHRÖDER Dass Eltern ihre Kinder trösten und verarzten, wenn sich die Kleinen geschnitten oder die Haut aufgerissen haben, ist selbstverständlich: ein buntes...