Lexikon
Trinkgeld
Bezahlung für freiwillige Dienstleistungen (in Geld) oder freiwillig gezahlter Zuschlag zum Entgelt für einfache Dienstleistungen, z. B. in Hotels. Das Trinkgeld erhält meist derjenige persönlich, der die Dienstleistung erbracht hat, nicht der Unternehmer. In den deutschen Gaststättenbetrieben wurde das Trinkgeld durch den obligatorischen Bedienungszuschlag (Bedienungsgeld; meist 10–15% des Rechnungsbetrags) abgelöst; heute werden vielfach Inklusivpreise gefordert und ein Trinkgeld erwartet.
Wissenschaft
Wie Walnussbäume ihr Geschlecht wechseln
Um eine Selbstbefruchtung zu vermeiden, haben Walnussbäume einen Trick entwickelt: Innerhalb einer Saison bringen sie zunächst Blüten des einen Geschlechts hervor und danach Blüten des anderen. Welches Geschlecht zuerst kommt, unterscheidet sich von Baum zu Baum. Nun haben Biologen die genetischen Grundlagen für diesen...
Wissenschaft
Tanzendes Gold
Licht bringt Elektronen zum Schwingen. Wenn man diesen Effekt geschickt nutzt, könnte das den Wirkungsgrad von Katalysatoren und Solarzellen verbessern – und die Welt dadurch klimafreundlicher machen. von KATJA MARIA ENGEL Normalerweise beschießt Holger Lange seine Proben mit einem Laser. Doch als er sie einmal in einem...