Lexikon

Trinkgeld

Bezahlung für freiwillige Dienstleistungen (in Geld) oder freiwillig gezahlter Zuschlag zum Entgelt für einfache Dienstleistungen, z. B. in Hotels. Das Trinkgeld erhält meist derjenige persönlich, der die Dienstleistung erbracht hat, nicht der Unternehmer. In den deutschen Gaststättenbetrieben wurde das Trinkgeld durch den obligatorischen Bedienungszuschlag (Bedienungsgeld; meist 1015% des Rechnungsbetrags) abgelöst; heute werden vielfach Inklusivpreise gefordert und ein Trinkgeld erwartet.
Walnussbaum
Wissenschaft

Wie Walnussbäume ihr Geschlecht wechseln

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Elektronen, Plasmonen, Solarzellen, Licht
Wissenschaft

Tanzendes Gold

Licht bringt Elektronen zum Schwingen. Wenn man diesen Effekt geschickt nutzt, könnte das den Wirkungsgrad von Katalysatoren und Solarzellen verbessern – und die Welt dadurch klimafreundlicher machen. von KATJA MARIA ENGEL Normalerweise beschießt Holger Lange seine Proben mit einem Laser. Doch als er sie einmal in einem...

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