Lexikon
Trinkgeld
Bezahlung für freiwillige Dienstleistungen (in Geld) oder freiwillig gezahlter Zuschlag zum Entgelt für einfache Dienstleistungen, z. B. in Hotels. Das Trinkgeld erhält meist derjenige persönlich, der die Dienstleistung erbracht hat, nicht der Unternehmer. In den deutschen Gaststättenbetrieben wurde das Trinkgeld durch den obligatorischen Bedienungszuschlag (Bedienungsgeld; meist 10–15% des Rechnungsbetrags) abgelöst; heute werden vielfach Inklusivpreise gefordert und ein Trinkgeld erwartet.
Wissenschaft
News der Woche 14.03.2025
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Wandelbares Glas
Faltbare Handy-Displays, feine Isolierungen auf Mikrochips und Fenster, die sich per Knopfdruck abdunkeln lassen – all das lässt sich aus Glas herstellen. Raffinierte neue Fertigungsmethoden machen es möglich. von FRANK FRICK Ein Mann will sein Auto starten. In diesem Moment fliegt ein Golfball auf die Windschutzscheibe zu. Was...
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