Lexikon

Vorschuss

im engeren Sinne
Vorauszahlung auf einen künftigen Anspruch, über die bei dessen endgültiger Festlegung abzurechnen ist. Wird bei einem Handelsvertreter der Provisionsanspruch kraft besonderer Vereinbarung später fällig als mit der Ausführung des Geschäfts, so hat er Anspruch auf angemessenen Vorschuss, der spätestens am letzten Tag des folgenden Monats fällig wird (§ 87a Abs. 1 HGB). Kommissionär und Spediteur haben neben ihrem Recht auf Provision Anspruch auf Vorschuss in Höhe der voraussichtlich erwachsenden erstattungsfähigen Aufwendungen (§§ 669 BGB, 396 Abs. 2, 407 Abs. 2 HGB).
Mastodon
Wissenschaft

Neue Einblicke in die Evolution des Mastodons

Neben den Mammuts gab es während der Eiszeit noch ein weiteres Rüsseltier – das Mastodon. Dessen Evolutionsgeschichte ist offenbar komplexer als bisher angenommen. Das zeigen Analysen alter DNA aus den Knochen und Stoßzähnen von sieben Exemplaren dieser amerikanischen Megafauna. Demnach wanderten die Mastodons in Folge von...

Feld, Wald, Bäume
Wissenschaft

Spurensuche aus der Luft

Luftbildarchäologen halten Ausschau nach verräterischen Merkmalen etwa in Getreidefeldern, um verborgene Baureste aufzuspüren. Dabei profitieren sie von den Effekten des Klimawandels. von ROLF HEßBRÜGGE Wenn Ronald Heynowski auf den Soziussitz der kleinen Ikarus- C42-Propellermaschine klettert, nimmt er neben einer...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon