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1. Juli 1915  -  Der Badebetrieb in den Nordseebädern ...

Der Badebetrieb in den Nordseebädern St. Peter-Ording und Büsum wird vom Kriegsministerium wieder freigegeben. Mit Ausnahme der Insel Föhr ist der Badeverkehr ansonsten an der ganzen Nordsee verboten.

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