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16. Oktober 1920  -  In einer dem Reichsaußenministerium durch ...

In einer dem Reichsaußenministerium durch die britische Botschaft in Berlin überreichten Note verzichtet die britische Regierung auf ihr gemäß Versailler Vertrag festgelegtes Recht zur Beschlagnahme deutschen Eigentums im Fall der Nichterfüllung alliierter Forderungen. Der Verzicht bezieht sich auf Vermögens- und Sachwerte, die sich in Großbritannien befinden. Im Hintergrund stehen wirtschaftliche Überlegungen, da die bisherige Regelung deutsche Geschäftsleute von Investitionen in Großbritannien abhielt.

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