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19. Februar 1906  -  Die lübeckische Bürgerschaft verabschiedet ein ...

Die lübeckische Bürgerschaft verabschiedet ein Staatsbürgerrechtsgesetz, nach dem die Staatsbürgerschaft erst nach fünfjährigem Aufenthalt erworben werden kann. Der Bürgereid ist neben der Volljährigkeit und der Entrichtung von Einkommensteuer Voraussetzung für die Wahlberechtigung in der Hansestadt.

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