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27. Januar 1907  -  Kaiser Wilhelm II ...

Kaiser Wilhelm II. empfiehlt anlässlich seines 48. Geburtstages, nur solche Personen sollten wegen Majestätsbeleidigung belangt werden, "welche sich jener Vergehen mit Vorbedacht und in böser Absicht, und nicht bloß aus Unverstand, Unbesonnenheit, Übereilung oder sonst ohne bösen Willen schuldig gemacht haben".

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