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31. August 1966  -  Rückwirkend zum 1 ...

Rückwirkend zum 1. April 1966 wird das Soldatenversorgungsgesetz geändert. Danach erhalten jetzt Düsenpiloten der Bundeswehr nach einem Unfall beim Ausscheiden aus dem Dienst eine einmalige Unfallentschädigung von 80 000 DM, wenn sie zu diesem Zeitpunkt um mehr als 90% in ihrer Erwerbstätigkeit beeinträchtigt sind. Die Hinterbliebenen eines tödlich Verunglückten erhalten 40 000 DM.

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