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4. März 1943  -  Führer und Reichskanzler Adolf Hitler ...

Führer und Reichskanzler Adolf Hitler ermächtigt "den zur Bestätigung eines kriegsgerichtlichen Todesurteils berufenen Befehlshaber zu entscheiden, ob die Strafe durch Erschießen, Enthaupten oder Erhängen vollzogen werden soll".

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