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5. Juni 1930  -  Das Reichskabinett beschließt ein neues ...

Das Reichskabinett beschließt ein neues Finanzprogramm: Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden von 3,5 auf 4,5% erhöht, Festbesoldete müssen ein Notopfer (sog. Reichshilfe) in Form eines 3-4%igen Zuschlags zur Einkommenssteuer leisten. Die Regierung geht davon aus, dass die Staatseinnahmen dadurch im laufenden Haushaltsjahr um rund 350 Mio. RM steigen.

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