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7. August 1918  -  Die Kinos in Düsseldorf weisen ...

Die Kinos in Düsseldorf weisen ihre jugendlichen Gäste in Zeitungen und auf Plakaten darauf hin, dass nur der Zutritt zu den Vorstellungen erhält, der nachweisen kann, dass er mindestens 16 Jahre alt ist. Diese Vorschrift gilt im gesamten Deutschen Reich.

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