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8. November 1920  -  Mit der von Reichsarbeitsminister Heinrich ...

Mit der von Reichsarbeitsminister Heinrich Brauns (Zentrum) und Reichswirtschaftsminister Ernst Scholz (Zentrum) erlassenen sog. Stilllegungsverordnung werden geplante Betriebseinschränkungen, Betriebsstilllegungen und Betriebsabbrüche auf dem Wirtschaftssektor der staatlichen Kontrolle unterworfen. Die Stilllegungsverordnung dient der Aufrechterhaltung von Kapazitäten und einem sozialrechtlich begründeten Entlassungsschutz für Arbeiter. In ihrer endgültigen Fassung vom 15. Oktober 1923 bleibt sie bis 1934 in Kraft.
Foto von menschlichem Überresten aus der Maszycka-Höhle
Wissenschaft

Knochen belegen Gewalt-Kannibalismus im Magdalénien

Menschliche Überreste aus der Maszycka-Höhle in Polen zeugen davon, wie Gesellschaften in Mitteleuropa in der Altsteinzeit lebten und wie sie ihre Toten bestatteten. Spuren an diesen Knochen deuten darauf hin, dass die Körper der Verstorbenen systematisch zerlegt wurden – bis aufs Knochenmark, wie neue Analysen ergaben. Die Funde...

Erdaufschüttung
Wissenschaft

Das Land, das die Sklaven formten

Im Mittelalter erstreckte sich im Süden des heutigen Irak eine Kulturlandschaft, in der die arabischen Eliten mittels eines gewaltigen Bewässerungsnetzwerks eine Plantagenwirtschaft betrieben. Zur Arbeit dort wurden Tausende Sklaven gezwungen, die sogenannten Zanj. von DAVID NEUHÄUSER Es wird von unmenschlichen Bedingungen...

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