Lexikon

Mahnung

im Schuldrecht mündliche oder schriftliche (Mahnbrief) Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen; durch Mahnung nach Fälligkeit kommt der Schuldner bei Nichtleistung in Schuldnerverzug 284 BGB); die Verjährung wird durch eine Mahnung nicht unterbrochen. Ähnlich in der Schweiz (Art. 102 OR) und in Österreich (Einmahnung; §§ 1334 ff., 1417 ABGB).
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Im Elektroauto zu den Klimazielen?

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Jupiter, Planet
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