Lexikon

ausländische Arbeitnehmer

abhängige Erwerbspersonen, die nicht die Nationalität des Landes besitzen, in dem sie beschäftigt sind. In Nicht-Einwanderungsländern ist die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer durch internationale Wachstumsdifferenzen und länderspezifische Besonderheiten im Bevölkerungsaufbau (z. B. Kriegseinwirkungen) bedingt. Dort besteht grundsätzlich die Absicht, Ausländer nur vorübergehend zu beschäftigen, ohne sie einzubürgern und ihnen damit eine verbriefte unbefristete Aufenthaltsgenehmigung einzuräumen. Im Rahmen der EU regeln die Römischen Verträge die Freizügigkeit für Arbeitnehmer, die aber für die meisten Bürger der 2004 beigetretenen 10 neuen Mitgliedstaaten erst 2011 verwirklicht ist.
ausländischer Arbeitnehmer
ausländischer Arbeitnehmer bei Volkswagen
ausländischer Arbeitnehmer bei Volkswagen: Anfang der 1960er Jahre führt eine massive Anwerbung der Bundesrepublik Deutschland zu einem Anstieg der Zahl ausländischer Arbeitnehmer.
Bis Ende der 1950er Jahre konnte die genesende Wirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland ihren Arbeitskräftebedarf noch weitgehend aus dem Reservoir von Flüchtlingen und Vertriebenen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten decken. Anfang der 1960er Jahre waren die Flüchtlingsströme abgeebbt und die Vollbeschäftigung erreicht, während der Arbeitskräftebedarf weiter stieg. Eine massive Anwerbung führte zu einem Anstieg der Zahl ausländischer Arbeitnehmer von 280 000 (1966) auf über 2,5 Mio. Mitte der 1970er Jahre (10% der abhängigen Erwerbspersonen). In der anschließenden Periode eines verlangsamten Wirtschaftswachstums suchte man die Rückkehr ausländischer Arbeitnehmer in ihre Heimat zu fördern; die Zahl sank jedoch nur auf 1,9 Mio. (Anfang der 1980er Jahre). Einschließlich der Familienangehörigen leben 2010 rund 7 Mio. Ausländer in Deutschland. Probleme liegen heute vor allem in der sprachlichen und sozialen Integration sowie darin, der zweiten und dritten Generation Chancengleichheit zu ermöglichen.
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