Lexikon
Auswärtiger Dienst
derjenige Zweig des öffentlichen Dienstes, der sich mit der Wahrnehmung der staatlichen Interessen im Ausland (diplomatische und konsularische Vertretungen) sowie mit der Entscheidung der auswärtigen Angelegenheiten in der heimatlichen Zentrale (Außenministerium, Auswärtiges Amt) befasst. Die Ausbildung ist in Deutschland gemeinsam, in anderen Staaten mitunter getrennt. Der Auswärtige Dienst ist in Deutschland ausschließlich eine bundesunmittelbare Verwaltung.
Wissenschaft
Lust auf Arbeit?
Im europäischen Vergleich liegen die Deutschen mit ihrer durchschnittlichen Wochenstundenzahl im Ranking weit hinten. Die Jungen reden anscheinend nur noch von Work-Life-Balance, und die Alten ziehen sich ins Homeoffice zurück. Ist der fleißige Deutsche Geschichte? Ein Blick auf die Zahlen. von CHRISTIAN WOLF Die...
Wissenschaft
Das Problem mit der Anpassung
Kennen Sie noch die fliegenden Toaster? Vor etlichen Jahren flatterten sie mit ihren Flügeln scharenweise als Bildschirmschoner über unzählige PC-Monitore. Falls Sie sie nicht kennen: Kein Problem, wir wollen sie hier lediglich für ein evolutionsbiologisches Gedankenexperiment hernehmen. Die Frage lautet: Warum sollten Toaster...