Lexikon

Bergung

im Seerecht die Rettung eines Schiffs oder seiner Ladung aus Seenot durch Dritte, insbesondere nachdem die Schiffsbesatzung die Gewalt darüber verloren hat. Der Anspruch auf Bergelohn als Entgelt für erfolgreiche Hilfe wird geregelt in §§ 740 ff. HGB.
sciencebusters_NEU.jpg
Wissenschaft

Standheizung

Die Hitze der Stadt ist im Sommer brutal. Da man fürchterlich matt ist, wird das Leben zur Qual“, heißt es im Lied „Oben ohne“ des österreichischen Schlagersängers Reinhard Fendrich. Obwohl er darin vor allem über Barbusigkeit in Wiens Freibädern singen wollte, hat er damit auch eine präzise Beschreibung dessen geliefert, was...

Hannover Messe, Technik
Wissenschaft

Forschung trifft Industrie

Coronapandemie, Krieg in der Ukraine und Klimakrise bedeuten für die Industrie unterbrochene Lieferketten, explodierende Energiepreise und steigende Anforderungen an eine nachhaltige Produktion. Neue Lösungen werden dringend gebraucht. von ANDREA STEGEMANN Über Jahre wirkte die große Industriemesse in Hannover wie ein...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon