Lexikon

Bergung

im Seerecht die Rettung eines Schiffs oder seiner Ladung aus Seenot durch Dritte, insbesondere nachdem die Schiffsbesatzung die Gewalt darüber verloren hat. Der Anspruch auf Bergelohn als Entgelt für erfolgreiche Hilfe wird geregelt in §§ 740 ff. HGB.
A_trail_after_a_meteorite_exploded_in_the_sky_over_Chelyabinsk,_Russian_Federation_February_15,_2013
Wissenschaft

Ein verletzlicher Schutzschild

Meteoriten, kosmische Strahlung und abstürzende Satelliten – noch bietet unsere Lufthülle weitreichenden Schutz vor Gefahren aus dem Weltall. Doch sie ist fragil und muss ihrerseits geschützt werden. Von THORSTEN DAMBECK Der 15. Februar 2013 begann im russischen Ural für viele Menschen mit einem Schock: Ein greller Blitz...

Wissenschaft

An der Grenze des Periodensystems

Forschende erzeugen mithilfe von Teilchenbeschleunigern neue superschwere Elemente. von CAROLIN SAGE Nur wenige Minuten nach dem Urknall entstanden die ersten chemischen Elemente: Wasserstoff, Helium und Lithium. Doch dabei blieb es nicht. Eigentlich fing die sogenannte Nukleosynthese erst anschließend an, denn im Inneren von...

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