Lexikon

Meldepflicht

Recht
die Pflicht des Staatsbürgers zur Meldung bestimmter Tatsachen als Grundlage für staatliche Maßnahmen auf den verschiedensten Gebieten; besonders die allgemeine polizeiliche Meldepflicht des Einzelnen bei Wohnungswechsel und bei Unterbringung in Beherbergungsstätten (zuständig: Einwohnermeldeämter der Gemeinden; Melderechtsrahmengesetz in der Fassung vom 19. 4. 2002). Die „Hotelmeldepflicht“ ist landesrechtlich unterschiedlich geregelt.
In Österreich besteht Meldepflicht für jeden, der länger als 48 Stunden Unterkunft nimmt oder gibt. Auch in der Schweiz gibt es ähnliche Regelungen. Anzeigepflicht, Personenstandsanzeige.
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