Lexikon
Meldepflicht
Recht
die Pflicht des Staatsbürgers zur Meldung bestimmter Tatsachen als Grundlage für staatliche Maßnahmen auf den verschiedensten Gebieten; besonders die allgemeine polizeiliche Meldepflicht des Einzelnen bei Wohnungswechsel und bei Unterbringung in Beherbergungsstätten (zuständig: Einwohnermeldeämter der Gemeinden; Melderechtsrahmengesetz in der Fassung vom 19. 4. 2002). – Die „Hotelmeldepflicht“ ist landesrechtlich unterschiedlich geregelt.
In Österreich besteht Meldepflicht für jeden, der länger als 48 Stunden Unterkunft nimmt oder gibt. – Auch in der Schweiz gibt es ähnliche Regelungen. Anzeigepflicht, Personenstandsanzeige.
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