Lexikon
betriebliche Altersversorgung
über die gesetzliche Sozialversicherung hinausgehende Maßnahmen des Arbeitgebers zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenensicherung seiner Arbeitnehmer. Die meist freiwillig erbrachten Unternehmensleistungen der betrieblichen Altersversorgung beruhen auf Einzelzusagen von Unternehmen, erlassenen Ordnungen oder auf Betriebsvereinbarungen. Sie können als Betriebsrente oder als einmalige Geldleistung erbracht werden.
Wissenschaft
Flüssigkeiten gefrieren später als gedacht
Physiker haben in einem aufwendigen Versuchsaufbau erstmals experimentell untersucht, wann sich in unterkühlten Flüssigkeiten die ersten Kristallisationskeime bilden – der Beginn des Gefrierprozesses. Die ersten Kristalle entstehen demnach deutlich später als bislang vermutet; damit beginnt auch das Gefrieren später und ist...
Wissenschaft
… und – Schnitt!
Das Münsteraner Tatort-Team ist äußerst beliebt bei den Fernsehzuschauern. Doch wie realitätsgetreu wird die Arbeit der Rechtsmediziner Karl-Friedrich Boerne und Silke Haller dargestellt? Eine Analyse. von ROLF HEßBRÜGGE Ein paar schnelle Schnitte mit dem Skalpell. Dann stülpt die Sektionsassistentin die Kopfschwarte nach vorn,...