Lexikon

betriebliche Altersversorgung

über die gesetzliche Sozialversicherung hinausgehende Maßnahmen des Arbeitgebers zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenensicherung seiner Arbeitnehmer. Die meist freiwillig erbrachten Unternehmensleistungen der betrieblichen Altersversorgung beruhen auf Einzelzusagen von Unternehmen, erlassenen Ordnungen oder auf Betriebsvereinbarungen. Sie können als Betriebsrente oder als einmalige Geldleistung erbracht werden.

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