Lexikon
Diplomạtisches Korps
[
-ko:r
]französisch Corps diplomatique, Abkürzung CD, die Gesamtheit der bei einem Staat akkreditierten („beglaubigten“) diplomatischen Vertreter. Diese können unter ihrem Doyen ein gemeinsames Vorgehen beim Gaststaat zur Wahrung ihrer Interessen verabreden, Streitigkeiten schlichten, Protokollfragen (Chef des Protokolls) mit dem Gaststaat erörtern. Eine Befugnis zur Rechtsetzung oder zum Abschluss von Verträgen steht dem Diplomatischen Korps nicht zu.
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