Lexikon
Dreißigste
[
der
]die Verpflichtung des Erben, Familienangehörigen des Erblassers, die zur Zeit des Erbfalls zu dessen Hausstand gehört und von ihm Unterhalt bezogen haben, in den ersten 30 Tagen nach dem Erbfall in demselben Umfang Unterhalt zu gewähren (§ 1969 BGB).
Ähnlich in der
Schweiz
(Art. 606 ZGB). – In Österreich
hat die Witwe für sechs Wochen einen Verpflegungsanspruch (§ 1243 ABGB). Erbrecht.
Wissenschaft
Elefant nutzt Wasserschlauch als raffinierten Duschkopf
Der Mensch ist nicht das einzige Wesen im Tierreich, das Werkzeuge verwendet. Auch Schimpansen, Delfine, Krähen und Elefanten sind beispielsweise für ihre Fähigkeiten im Umgang mit Werkzeugen wie Stöcken bekannt. Jetzt haben Biologen überraschend entdeckt, dass Elefanten im Berliner Zoo auch bemerkenswert gut mit Wasserschläuchen...
Wissenschaft
Im Ring der Zeit
Führt die fernste Zukunft zurück zum Urknall? von RÜDIGER VAAS Alles scheidet, Alles grüsst sich wieder; ewig bleibt sich treu der Ring des Seins. In jedem Nu beginnt das Sein; um jedes Hier rollt sich die Kugel Dort. Die Mitte ist überall. Krumm ist der Pfad der Ewigkeit“, verkündete Friedrich Nietzsche seine tiefe Überzeugung „...
Weitere Artikel aus dem Kalender
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel aus den Daten der Weltgeschichte
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Gefallen, gefunden, gedeutet
Bei Fieber hilft Wärme
Rätselhafte Träume
Warum Kinder sich wie im Himmel fühlen sollen
Der Kosmologe von Königsberg
Hat Altern einen Sinn?