Lexikon

Dreißigste

[
der
]
die Verpflichtung des Erben, Familienangehörigen des Erblassers, die zur Zeit des Erbfalls zu dessen Hausstand gehört und von ihm Unterhalt bezogen haben, in den ersten 30 Tagen nach dem Erbfall in demselben Umfang Unterhalt zu gewähren (§ 1969 BGB).
Ähnlich in der
Schweiz
(Art. 606 ZGB). In
Österreich
hat die Witwe für sechs Wochen einen Verpflegungsanspruch (§ 1243 ABGB). Erbrecht.
Atom
Wissenschaft

Atomare Antreiber

Neue Katalysatoren sollen umweltverträgliche und preisgünstige Produkte ermöglichen, etwa für den Einsatz in Medizin, Landwirtschaft oder Elektroautos mit Brennstoffzellen. von REINHARD BREUER Es begann mit einem Knall. Man schrieb das Jahr 1823. Da mischte Johann Wolfgang Döbereiner Luft und Wasserstoff, dann brachte er das...

LNG, LNG-Terminal
Wissenschaft

Das Tauziehen um die LNG-Terminals

Lange Zeit war das Flüssiggas LNG im deutschen Energiemarkt Nebensache. Jetzt soll es uns durch die Energiekrise führen. Dafür wird die LNG-Infrastruktur massiv ausgebaut. Experten fürchten Umweltschäden und dass sich Deutschland damit erneut auf fossile Rohstoffe festlegt. von TIM SCHRÖDER Als Russland 2022 die Gashähne zudrehte...

Weitere Lexikon Artikel

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Bereich Gesundheit A-Z

Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon