Einigungsstellen
Arbeitsrecht
nach dem Betriebsverfassungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland in der Fassung vom 25. 9. 2001 bei Bedarf zu bildende Schiedsstellen zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat.