Lexikon
Erschleichung
die Inanspruchnahme einer Leistung erschleichen, in der Absicht, das Entgeld dafür nicht zu entrichten, z. B. Leistung eines Automaten (Automatenmissbrauch), die Beförderung durch ein Verkehrsmittel (Beförderungserschleichung) oder des Zutritts zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung; strafbar mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 265a StGB). In der
Schweiz
sind diese Delikte strafbar nach Art. 151 StGB (Erschleichung einer Leistung). In Österreich:
§ 149 StGB (Erschleichung einer Leistung).
Wissenschaft
Aus Alt mach Neu
Vor zwanzig Jahren tobte eine erbitterte Diskussion um die Evolutionstheorie durch das Internet. Anlass war ein Artikel, den ein Herr Stephen C. Meyer in der Zeitschrift Proceedings of the Biological Society of Washington veröffentlicht hatte. Dessen Titel lautete „The origin of biological information and the higher taxonomic...
Wissenschaft
News der Woche 28.06.2024
Der Beitrag News der Woche 28.06.2024 erschien zuerst auf wissenschaft.de.
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Warum Zecken bakterielle Helfer benötigen
Kampf den Kopfschmerzen
Die Nano-Zitze
Die weiße Welt
Sauerstoffatmung schon vor der Photosynthese?
Wahr oder falsch?