Lexikon
Eurọparat
Flage des Europarat
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am 5. 5. 1949 gegründete Organisation europäischer Staaten auf völkerrechtlicher Grundlage.
Gründungsmitglieder: Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden. Weitere Mitglieder (Stand 2009): Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Georgien, Griechenland, Island, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Makedonien, Malta, Moldova, Monaco, Montenegro, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, San Marino, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn und Zypern.
Organe und Institutionen
Die Parlamentarische (bis 1974 Beratende) Versammlung, deren 318 Mitglieder (und 318 Stellvertreter) von den nationalen Parlamenten gewählt oder benannt werden, aber politische statt nationale Fraktionen bilden, tritt dreimal jährlich zusammen und kann nur Empfehlungen geben. Das Ministerkomitee, dem die Außenminister angehören, entscheidet darüber, ob die Empfehlungen der Versammlung an die Mitgliedstaaten weitergegeben werden, wobei es mehr den nationalen und Regierungsinteressen folgt. Es kann wichtige Entschließungen nur einstimmig fassen, die übrigen nur mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Neben den im Statut des Europarates verankerten Organen der Parlamentarischen Versammlung und des Ministerkomitees gibt es weitere Institutionen: Der Kongress der Gemeinden u. Regionen Europas besteht aus einer Kammer für die Regionen und einer Kammer für die Gemeinden. Der Kongress hat 315 Mitglieder (und 315 Stellvertreter), die von den regionalen bzw. kommunalen Gebietskörperschaften entsandt werden. Der Kongress tagt einmal jährlich. Das Generalsekretariat hat rd. 1800 Beamte. Generalsekretär des Europarates ist seit 2009 der Norweger Thorbjørn Jagland. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Menschenrechtskommissar überwachen bzw. fördern die Einhaltung der Europäischen Konvention für Menschenrechte.
Aufgaben
Die Schwerpunkte der Tätigkeit des Europarats liegen auf den Gebieten Schutz der Menschenrechte, Humanisierung des Arbeitslebens, Rechtsangleichung, gemeinsamer Schutz und Nutzung natürlicher Reichtümer, Angleichung der Erziehungs- und Bildungspolitik, Freizügigkeit des Verkehrs im Interesse von Bildung, Arbeit und Freizeit. – Der Europarat hat seinen Sitz in Straßburg.
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