Lexikon

Freizeit

der von der Berufsarbeit nicht beanspruchte Zeitraum, der sich in der hochindustrialisierten Gesellschaft durch Arbeitszeitverkürzungen ausdehnt, insbesondere auch Urlaub und verlängertes Wochenende. Freizeit als geregelter und arbeitsrechtlich gesicherter Anspruch eines Arbeitnehmers ist eine relativ junge Erscheinung. Dauer von Freizeit und Urlaub sind in Deutschland im Arbeitsrecht und in Tarifverträgen geregelt; umfassender Anspruch auf Erholung und Freizeit in der Erklärung der Menschenrechte der UN 1948 (Art. 24). Die Arbeitswissenschaft hat Wesentliches zur Regelung der Freizeit innerhalb der Berufsarbeit (z. B. Pausenordnung) beigetragen. Historisch ist Freizeit nicht denkbar ohne den Kampf um die Verringerung der Arbeitszeit (1850: 84 Stunden pro Woche für Arbeiter; 1979: tarifliche Arbeitszeit durchschnittlich 40 Stunden); in den 1990er Jahren wurde die 35-Stunden-Woche vielerorts verwirklicht.
In vorindustriellen Gesellschaften mitteleuropäischer und nordamerikanischer Prägung diente die Freizeit, wie auch im Verlauf der Industrialisierung selbst, praktisch bloß der Wiederherstellung der Arbeitskraft, war als Muße hingegen nur auf privilegierte Gruppen beschränkt, die sich damit auch ein gewisses Bildungsmonopol verschafften. Somit bringt die heutige ausgedehnte Freizeit nicht nur gesellschaftliche Angleichungen in Konsumgewohnheiten und Verhaltensweisen zwischen den verschiedenen Schichten, sondern auch die Chance des Zugangs zu Bildung und Kultur.
Die Freizeit ist zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor geworden, weil verlängerte Freizeit auch mehr Zeit für Konsum bedeutet; besonders augenfällig wird dies in der Entwicklung der Freizeitindustrie, die den Wunsch nach Freizeitgestaltung vermarktet. Freizeit ist von politischer und sozialer Bedeutung durch die auf die Freizeit gerichteten Massenmedien, die Fortbildungsmöglichkeiten, die mögliche Veränderung sozialer Beziehungen und Verhaltensweisen.
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