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Gesetz

im Recht allgemein die einzelne Rechtsvorschrift oder die systematische Zusammenfassung mehrerer Rechtssätze; legt im Unterschied zum konkreten und auf Einzelfälle bezogenen Einzelrechtsakt generell für einen abstrakt formulierten Tatbestand eine bestimmte Rechtsfolge fest bzw. stellt ein Gebot oder Verbot auf.

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