Lexikon
Gesetz
Wann ein Gesetz ein Gesetz ist
Im Verfassungsrecht bezeichnet der Gesetzesbegriff seit dem 19. Jh. den Anteil der Volksvertretung an der Staatsgewalt. In der Demokratie unterliegt er angesichts der allumfassenden Zuständigkeit des parlamentarischen Gesetzgebers keiner Beschränkung auf bestimmte Gegenstände mehr. Unter Gesetz im formellen Sinn wird heute jeder vom Parlament in einem verfassungsmäßig festgelegten Verfahren unter Mitwirkung seiner Gremien beschlossene Akt (Gesetzgebung) verstanden; das betrifft auch spezielle Maßnahmen wie die Feststellung des Haushaltsplans. Ein Gesetz im materiellen Sinn ist jede abstrakte und generelle Rechtsvorschrift, die für eine Vielzahl von Personen allgemein verbindliche Regelungen enthält, also auch die durch Regierung oder Verwaltung erlassene Rechtsverordnung (Verordnung).
- Einleitung
- Vom Gesetz zur Kodifizierung
- Wann ein Gesetz ein Gesetz ist
- Gesetzgebung in Deutschland
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