Lexikon
Handelsniederlassung
der beim Handelsregister anzumeldende örtliche Mittelpunkt des kaufmännischen Geschäftsbetriebs; Inbegriff aller zu diesem Betrieb vereinigten Produktionsmittel, einschließlich Forderungen, Schulden und Kundschaft. Er braucht mit dem Wohnort des Kaufmanns nicht zusammenzufallen. Der Kaufmann kann mehrere Handelsniederlassungen an einem oder mehreren Orten gleichberechtigt nebeneinander oder als Haupt- und Zweigniederlassung betreiben.
Wissenschaft
Künstliches Gewebe
Forscher können defekte Zellen des menschlichen Körpers bald durch Zellen aus dem Labor ersetzen. In Studien wird die Verträglichkeit der Therapie derzeit weltweit bei Patienten mit 34 unterschiedlichen Erkrankungen getestet. von RAINER KURLEMANN Die Revolution in der Medizin hat begonnen, aber noch sind es wenige, die von den...
Wissenschaft
Neuer Index bewertet Städte nach Gesundheitsfaktoren
Städte beeinflussen durch ihre Gestaltung die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Bewohner. Förderliche Faktoren sind beispielsweise viele Grünflächen, eine hohe Luftqualität und eine gute Infrastruktur für Fußgänger und Radfahrer. Wie verschiedene europäische Städte in dieser Hinsicht abschneiden, zeigt nun der „Healthy Urban...