Lexikon

Handelsniederlassung

der beim Handelsregister anzumeldende örtliche Mittelpunkt des kaufmännischen Geschäftsbetriebs; Inbegriff aller zu diesem Betrieb vereinigten Produktionsmittel, einschließlich Forderungen, Schulden und Kundschaft. Er braucht mit dem Wohnort des Kaufmanns nicht zusammenzufallen. Der Kaufmann kann mehrere Handelsniederlassungen an einem oder mehreren Orten gleichberechtigt nebeneinander oder als Haupt- und Zweigniederlassung betreiben.
Lilienthal,_Otto_Flugpionier,
1848_–_1896.

Flugversuch_mit_dem_zuletzt_konstruierten_Hängegleiter.

Foto,_1896.
Wissenschaft

Runter kamen sie alle

Die menschliche Fliegerei ist seit jeher inspiriert von der Natur. Ihre Geschichte erzählt von großen Visionen, brutalen Abstürzen und bahnbrechenden Erkenntnissen. von ROLF HEßBRÜGGE Wilbur und Orville Wright galten als bodenständige Gesellen. Die beiden Brüder aus Dayton im US-Bundesstaat Ohio betrieben Ende des 19....

Müllkippe
Wissenschaft

Müllhalden stoßen mehr PFAS-Chemikalien aus als gedacht

Viele städtische Mülldeponien stoßen regelmäßig „Rülpser“ aus, bei denen Abgase vom Zerfall des Mülls in die Umwelt gelangen. Da auf den Deponien auch Produkte landen, die per- und polyfluorierte Alkylverbindungen – sogenannte PFAS-Chemikalien – enthalten, gelangen mit diesen Ausgasungen der Müllhalden auch diese Schadstoffe in...

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