Lexikon

Handelsniederlassung

der beim Handelsregister anzumeldende örtliche Mittelpunkt des kaufmännischen Geschäftsbetriebs; Inbegriff aller zu diesem Betrieb vereinigten Produktionsmittel, einschließlich Forderungen, Schulden und Kundschaft. Er braucht mit dem Wohnort des Kaufmanns nicht zusammenzufallen. Der Kaufmann kann mehrere Handelsniederlassungen an einem oder mehreren Orten gleichberechtigt nebeneinander oder als Haupt- und Zweigniederlassung betreiben.
Foto einer Frau, die eine Tablette zum Mund führt
Wissenschaft

Vielversprechender Impfstoff gegen Noroviren

Noroviren verursachen schwere Magen-Darm-Erkrankungen und sind hochansteckend. Eine Impfung gibt es bislang nicht. Jetzt haben Mediziner einen Impfstoff gegen die Durchfallerreger entwickelt und getestet, der in Tablettenform geschluckt werden kann. In einer klinischen Studie erwies sich das Mittel als wirksam – zumindest...

Wissenschaft

»Das Erkennen von Unfällen und Baustellen ist noch nicht ausgereift«

Die Entwicklung des autonomen Fahrens war lange Zeit ein Top-Thema der Automobilentwicklung. Doch inzwischen ist es deutlich leiser darum geworden. Ferdinand Dudenhöffer erläutert den Stand der Technik und die Hürden, die auf dem Weg hin zu einem fahrerlosen Verkehr noch zu nehmen sind. Das Gespräch führte Heike Stüvel Das...

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