Lexikon
Hemmung
Recht
das Ruhen des Ablaufs einer Frist; der Zeitraum der Hemmung wird in den Fristablauf nicht eingerechnet. Hemmung der Verjährung tritt z. B. bei Einleitung von Maßnahmen der Rechtsverfolgung (Klageerhebung, Zustellung eines Mahnbescheides, Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens u. a.) und höherer Gewalt ein. Die Hemmung ist zu unterscheiden vom Neubeginn der Verjährung.
Wissenschaft
Bernsteinfunde geben Einblick in die Lebenswelt Gondwanas
In Bernstein eingeschlossene Insekten und Pflanzenteile öffnen ein Fenster in vergangene Zeiten. Die meisten dieser Einschlüsse stammen allerdings von der Nordhalbkugel. Nun haben Forschende auch in Ecuador große Bernsteinvorkommen mit zahlreichen Einschlüssen entdeckt. Erhalten sind verschiedene Insekten sowie Spinnweben. Die...
Wissenschaft
Neustart im Gehirn
Bei einem Schlaganfall oder einer chronischen Krankheit wie Parkinson, Migräne oder Depression kommt es im Gehirn zu Störungen. Neue Verfahren der Hirnstimulation versprechen Patienten Abhilfe. von CHRISTIAN JUNG Ein Schlaganfall verursacht viel Durcheinander im Gehirn. Ausgelöst durch einen schlagartig auftretenden Mangel an...