Lexikon
Hemmung
Recht
das Ruhen des Ablaufs einer Frist; der Zeitraum der Hemmung wird in den Fristablauf nicht eingerechnet. Hemmung der Verjährung tritt z. B. bei Einleitung von Maßnahmen der Rechtsverfolgung (Klageerhebung, Zustellung eines Mahnbescheides, Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens u. a.) und höherer Gewalt ein. Die Hemmung ist zu unterscheiden vom Neubeginn der Verjährung.
Wissenschaft
Scharfblick in Highspeed
Ein Forschungsteam aus Konstanz hebt die Elektronenmikroskopie auf eine neue Stufe: Erstmals gelingt die Aufnahme ultraschneller Prozesse auf der Zeitskala von Attosekunden. von DIRK EIDEMÜLLER Wer die Welt des Kleinsten erforschen will, steht vor schwierigen Entscheidungen: Die gängigen Methoden ermöglichen entweder eine hohe...
Wissenschaft
Zu viel oder zu wenig
Das Hormon Insulin sorgt dafür, dass der Einfachzucker Glukose aus dem Blut in die Zellen gelangt. Wenn dieser Mechanismus gestört ist, kommt es zu Diabetes unterschiedlichen Typs. von SIGRID MÄRZ Zucker ist eine unserer wichtigen Energiequellen: schnell verfügbar und in der Regel gut verträglich. Wenn wir von Zucker sprechen,...