Lexikon

Hemmung

Recht
das Ruhen des Ablaufs einer Frist; der Zeitraum der Hemmung wird in den Fristablauf nicht eingerechnet. Hemmung der Verjährung tritt z. B. bei Einleitung von Maßnahmen der Rechtsverfolgung (Klageerhebung, Zustellung eines Mahnbescheides, Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens u. a.) und höherer Gewalt ein. Die Hemmung ist zu unterscheiden vom Neubeginn der Verjährung.
Glasscherben auf dem Boden
Wissenschaft

Warum Glas nicht immer zerbricht

Wenn uns ein Glas aus den Händen rutscht und auf den Boden fällt, zerbricht es oft in Stücke. Nun haben Physiker herausgefunden, warum Glas nicht immer zerbricht. Sie enthüllten einen Entspannungsmechanismus in ionischem Glas, bei dem sowohl einzelne Atome an freie Stellen in der Struktur springen als auch Atomgruppen verschoben...

Stahlwerk
Wissenschaft

Stahlwerks-Emissionen per Satellit messen

Stahlwerke setzen große Mengen Kohlendioxid (CO2) und Kohlenmonoxid (CO) frei. Doch wie lässt sich der Ausstoß zuverlässig messen? Ein Forschungsteam hat nun eine Methode entwickelt, die unabhängig von den Selbstangaben der Stahlhersteller ist: Sensoren an Satelliten zeigen hochaufgelöst an, wie viel Kohlenmonoxid die...

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