Lexikon
Hemmung
Recht
das Ruhen des Ablaufs einer Frist; der Zeitraum der Hemmung wird in den Fristablauf nicht eingerechnet. Hemmung der Verjährung tritt z. B. bei Einleitung von Maßnahmen der Rechtsverfolgung (Klageerhebung, Zustellung eines Mahnbescheides, Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens u. a.) und höherer Gewalt ein. Die Hemmung ist zu unterscheiden vom Neubeginn der Verjährung.
Wissenschaft
Die grüne Stadt von morgen
Hitze und Starkregen machen Stadtbewohnern zunehmend zu schaffen. Planer reagieren mit natürlicher Aufrüstung: bepflanzte Dächer und urbane Wälder. von HARTMUT NETZ Es ist kurz nach vier am Nachmittag des 27. Juli 2016, als die Feuerwehr für Berlin den Ausnahmezustand ausruft. Die Gewitterfront, die die Stadt am Nachmittag...
Wissenschaft
Der Ursprung der schweren Elemente
Bei der Entstehung von Uran und Thorium sind neutronenreiche Atomkerne zentral. Eine neue Methode gibt Aufschluss über diesen Prozess – und fand schon ein neues Uran-Isotop. von DIRK EIDEMÜLLER Schon seit Jahrtausenden grübeln Menschen über die Natur und den Ursprung der Materie. Diese alte philosophische Frage hat sich im Lauf...