Lexikon
hoheitliche Staatstätigkeit
die vom Staat zur unmittelbaren Verwirklichung seiner Staatsaufgaben ausgeübte Tätigkeit; sie wird je nach Vorliegen von Zwangs- oder Fürsorgecharakter in obrigkeitliche u. pflegende Staatstätigkeit unterteilt. Im Gegensatz zur hoheitlichen Staatstätigkeit steht die fiskalische Staatstätigkeit. Die Grenzen dieser Bereiche sind im modernen Rechts- u. Sozialstaat fließend. Zu den Bereichen hoheitlicher Staatstätigkeit gehören insbes. die auswärtigen Angelegenheiten, ferner Rechtspflege, Gestaltung der Staatsverfassung u. Staatsverwaltung, Ordnung des staatl. Personalwesens, Aufgaben im Bereich der öffentl. Sicherheit u. der Polizei, Regelung u. Verwaltung der öffentlichen Abgaben (Steuern u. Zölle).
Wissenschaft
Wie Tee sein Aroma erhält
Teepflanzen haben einen charakteristischen Geschmack. Nun haben Forschende das Rätsel gelüftet, wie die dafür verantwortlichen Moleküle in die Teeblätter gelangen. Demnach bilden Teepflanzen aus dem Stickstoff des Bodens verschiedene Aminosäuren, die sie anschließend über ein ausgeklügeltes Transportsystem in ihren Blättern...
Wissenschaft
Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser
Wer anderen vertraut, geht das Risiko ein, enttäuscht zu werden. Doch Studien belegen: Vertrauen wird vielfach belohnt. von CHRISTIAN WOLF Wir schenken einem Unbekannten im Zug Vertrauen, wenn wir ihn bitten, kurz auf unsere Tasche aufzupassen. Und hoffen dabei, dass er sich nicht mit unserem Hab und Gut aus dem Staub macht. Wir...