Lexikon

hoheitliche Staatstätigkeit

die vom Staat zur unmittelbaren Verwirklichung seiner Staatsaufgaben ausgeübte Tätigkeit; sie wird je nach Vorliegen von Zwangs- oder Fürsorgecharakter in obrigkeitliche u. pflegende Staatstätigkeit unterteilt. Im Gegensatz zur hoheitlichen Staatstätigkeit steht die fiskalische Staatstätigkeit. Die Grenzen dieser Bereiche sind im modernen Rechts- u. Sozialstaat fließend. Zu den Bereichen hoheitlicher Staatstätigkeit gehören insbes. die auswärtigen Angelegenheiten, ferner Rechtspflege, Gestaltung der Staatsverfassung u. Staatsverwaltung, Ordnung des staatl. Personalwesens, Aufgaben im Bereich der öffentl. Sicherheit u. der Polizei, Regelung u. Verwaltung der öffentlichen Abgaben (Steuern u. Zölle).
Helmstaedter, Natur, Naturstoff
Wissenschaft

Vom Naturstoff zur Arznei

Tiere und Pflanzen sind bis heute die wichtigste Quelle für Arzneien. Naturheilkunde und moderne Medizin stehen sich deshalb viel näher, als es ihr gegensätzliches Image vermuten lässt. von SUSANNE DONNER Dem gefriergetrockneten Leichnam sahen die Forschenden es nicht gleich an: Aber Ötzi war ein kranker Mann. Im Magen entdeckten...

Ein Embryoid am 8. Tag. ©M. Zernicka-Goetz
Wissenschaft

»Entscheidend ist die Empfindungsfähigkeit«

Welcher Schutz sollte Embryoiden – stammzellbasierten Embryonen – zukommen? Die Bioethikerin Hannah Schickl über Standpunkte in der Forschung.

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