Lexikon

hoheitliche Staatstätigkeit

die vom Staat zur unmittelbaren Verwirklichung seiner Staatsaufgaben ausgeübte Tätigkeit; sie wird je nach Vorliegen von Zwangs- oder Fürsorgecharakter in obrigkeitliche u. pflegende Staatstätigkeit unterteilt. Im Gegensatz zur hoheitlichen Staatstätigkeit steht die fiskalische Staatstätigkeit. Die Grenzen dieser Bereiche sind im modernen Rechts- u. Sozialstaat fließend. Zu den Bereichen hoheitlicher Staatstätigkeit gehören insbes. die auswärtigen Angelegenheiten, ferner Rechtspflege, Gestaltung der Staatsverfassung u. Staatsverwaltung, Ordnung des staatl. Personalwesens, Aufgaben im Bereich der öffentl. Sicherheit u. der Polizei, Regelung u. Verwaltung der öffentlichen Abgaben (Steuern u. Zölle).
Feuerwerk
Wissenschaft

Entgiftung fürs Feuerwerk

An Silvester sind Raketen und Böller für viele Menschen ein Muss. Doch sie verunreinigen die Umwelt mit teils gesundheitsgefährdenden Stoffen. Forscher zeigen, wie sich das Risiko verringern lässt. von RALF BUTSCHER Alljährlich in der Silvesternacht nimmt die Chemie auf imposante Weise Gestalt an. Bunte Leuchtraketen, krachende...

Balve, Saurier
Wissenschaft

Saurier im Sauerland

Das ganze Artenspektrum der Wirbeltiere, die vor rund 125 Millionen Jahren nahe der Kleinstadt Balve lebten, ist in einem Steinbruch auf wenigen Kubikmetern verewigt. von KLAUS JACOB Der Steinbruch im Sauerland in der Nähe der Kleinstadt Balve ruht schon lange. Dichtes Unkraut hat sich an vielen Stellen breitgemacht. Kein Laster...

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