Lexikon
Jus sọli
[
lateinisch, „Recht des Bodens“
]ein Grundsatz des Staatsangehörigkeitsrechts (im Gegensatz zum Jus sanguinis), nach dem sich der Erwerb der Staatsangehörigkeit nach dem Land richtet, in dem das Kind geboren wird. Dieses Prinzip gilt vor allem in den angelsächsischen Staaten sowie in Einwanderungsländern. Beim Zusammenfallen beider Grundsätze (z. B. Geburt des Kindes österreichischer Eltern in England) entsteht doppelte Staatsangehörigkeit; beide Staaten können die Person als ihre Staatsangehörige betrachten.
Wissenschaft
KI entwickelt Computerspiel-Szenen
Künstliche Intelligenz kann bereits Musikstücke komponieren und Filme erstellen. Auch bei der Entwicklung von Videospielen könnte sie potenziell zum Einsatz kommen – doch bisher zeigten sich Kreative von den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten enttäuscht. Forschende haben nun 27 Spieleentwickler befragt, welche Eigenschaften...
Wissenschaft
Tarnung oder Warnung: Was die Farben von Insekten beeinflusst
Unauffälliges Braun oder leuchtendes Orange? Insekten setzen auf verschiedene Farbstrategien, um sich vor hungrigen Vögeln zu verstecken oder sie abzuschrecken. Eine globale Studie zeigt nun, welche Taktik unter welchen Bedingungen erfolgreicher ist. Demnach bieten Tarnfarben vor allem bei schwachem Licht und bei einer hohen...