Lexikon
Jus sọli
[
lateinisch, „Recht des Bodens“
]ein Grundsatz des Staatsangehörigkeitsrechts (im Gegensatz zum Jus sanguinis), nach dem sich der Erwerb der Staatsangehörigkeit nach dem Land richtet, in dem das Kind geboren wird. Dieses Prinzip gilt vor allem in den angelsächsischen Staaten sowie in Einwanderungsländern. Beim Zusammenfallen beider Grundsätze (z. B. Geburt des Kindes österreichischer Eltern in England) entsteht doppelte Staatsangehörigkeit; beide Staaten können die Person als ihre Staatsangehörige betrachten.
Wissenschaft
Die verborgene Kraft der kleinsten Mikroquasare
Der Ursprung der energiereichen kosmischen Strahlung ist eines der größten Rätsel der Astroteilchenphysik. Denn bisher sind nur einige Quellen dieser schnellen Teilchen und kurzwelligen Gammastrahlung bekannt. Jetzt liefern neue Beobachtungen mit dem NASA-Gammastrahlen-Teleskop Fermi-LAT Hinweise auf zuvor unterschätzte Akteure...
Wissenschaft
Das Leben danach
Im schwäbischen Trossingen werden immer wieder Reste von großen Dinosauriern gefunden. Wie haben sie hier nach der Klimakatastrophe Fuß gefasst? von KLAUS JACOB Es ist einer der weltweit größten Dinosaurier-Friedhöfe. Die Reste von mehr als 100 gewaltigen Dinosauriern, vier bis zehn Meter groß, wurden hier auf einer Fläche von...