Lexikon
Jus sọli
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lateinisch, „Recht des Bodens“
]ein Grundsatz des Staatsangehörigkeitsrechts (im Gegensatz zum Jus sanguinis), nach dem sich der Erwerb der Staatsangehörigkeit nach dem Land richtet, in dem das Kind geboren wird. Dieses Prinzip gilt vor allem in den angelsächsischen Staaten sowie in Einwanderungsländern. Beim Zusammenfallen beider Grundsätze (z. B. Geburt des Kindes österreichischer Eltern in England) entsteht doppelte Staatsangehörigkeit; beide Staaten können die Person als ihre Staatsangehörige betrachten.
Wissenschaft
Starke Frauen und Mini-Männchen
Knochenfresser-Würmer leben in einem extremen Matriarchat. Forschende haben nun erstmals ein Rätsel ihrer Fortpflanzung gelöst. von KATJA MARIA ENGEL Als der erste Osedax auf dem Meeresboden entdeckt wird, ist das ein reiner Zufall. Der Meeresforscher Robert C. Vrijenhoek war vor der Küste Kaliforniens eigentlich auf der Suche...
Wissenschaft
Sommerhitze im Spiegel fossiler Muscheln
Wie könnte sich die zu erwartende Klimaentwicklung auf die jahreszeitlichen Temperaturunterschiede in Mitteleuropa auswirken? Neue Hinweise dazu haben nun „Klima-Zeitzeugen“ aus einer vergangenen Warmphase geliefert: Analyseergebnisse von rund drei Millionen Jahre alten Schalen von Nordsee-Muscheln legen nahe, dass der...