Lexikon
Konklạve
[
das; lateinisch, „abgeschlossener Raum“
]Bezeichnung für den von der Außenwelt streng abgeschirmten Ort, an dem die Papstwahl stattfindet; auch Bezeichnung für die dort versammelten Kardinäle und den Wahlvorgang selbst. – Während der Wahl, die seit 1870 in der Sixtinischen Kapelle stattfindet (früher im Quirinalspalast), sind die Kardinäle und ihre wenigen Begleiter (Konklavisten) von der Außenwelt völlig abgeschirmt. Als erstes Konklave der Kirchengeschichte gilt die Wahl Honorius’ III. (1216); doch erst nach der Wahl Gregors X. (1271), die die längste Sedisvakanz in der Geschichte des Papsttums von fast drei Jahren beendete, wurde das Konklave als offizielles Verfahren zur Papstwahl (Papsttum) eingeführt. 1274 hielt Gregor X. die entsprechenden Regeln erstmals in einem Dekret fest; seither ist die Konklave-Ordnung mehrfach modifiziert worden
, u. a. 1975 durch Paul VI. der festlegte, Kardinäle über 80 Jahren nicht mehr zur Wahl zuzulassen und die Zahl der Wähler auf 120 zu beschränken; zuletzt 1996 von Johannes Paul II., der bestimmte, dass nach 30 erfolglosen Wahlgängen die Zweidrittelmehrheit aufzuheben sei
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