Lexikon

Konkrs

[
der; lateinisch, „Zusammenlauf (der Gläubiger)“
]
Falliment; Gant; Bank(e)rott
das Verfahren zur gleichmäßigen Befriedigung aller vermögens- und schuldrechtlichen Konkursgläubiger eines zahlungsunfähigen oder überschuldeten Schuldners (Gemeinschuldner) aus dessen vollstreckungsfähigem Vermögen (Konkursmasse); bis 31. 12. 1998 geregelt in der Konkursordnung (Abkürzung KO) vom 10. 2. 1877 (mit späteren Änderungen), seit 1. 1. 1999 in der Insolvenzordung vom 5. 10. 1994 (Insolvenz). Der Konkurs ist in Österreich durch die Konkursordnung vom 10. 12. 1914 ähnlich wie früher in Deutschland geregelt. In den Grundsätzen ähnlich ist auch die Regelung in der Schweiz durch das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 11. 4. 1889; doch gibt es hier besondere Konkursämter (Art. 3 des Gesetzes). Die nicht zur Konkursmasse gehörenden unpfändbaren Gegenstände werden in der Schweiz als Kompetenzstücke bezeichnet.
Das größte bekannte Vorkommen von Manganknollen befindet sich auf auf dem Meeresboden in der Clarion-Clipperton-Zone im Zentralpazifik.
Wissenschaft

Rohstoffe aus der Tiefe

Im und auf dem Meeresboden lagern wertvolle Metalle. Doch Tiefseebergbau ist mit hohen Risiken verbunden, deshalb hat bisher noch kein Abbau stattgefunden. Von RAINER KURLEMANN Der Hunger nach Rohstoffen macht auch vor den Ozeanen nicht Halt, denn der Meeresboden birgt Schätze, die zur Produktion von Hightech-Geräten,...

Künstliche Intelligenz, Fußball
Wissenschaft

Technik an der Torlinie

Eine lückenlose Überwachung durch Video-Schiedsrichter-Assistenten und Künstliche Intelligenz soll helfen, Fehlentscheidungen bei der Fußball-WM zu verhindern. Doch so manches technische Hilfsmittel ist wissenschaftlich umstritten. von ROLF HESSBRÜGGE Nein, die mediale Bezeichnung „Roboter-Abseits“ sei nicht zutreffend, meint...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon