Lexikon

Konkrs

[
der; lateinisch, „Zusammenlauf (der Gläubiger)“
]
Falliment; Gant; Bank(e)rott
das Verfahren zur gleichmäßigen Befriedigung aller vermögens- und schuldrechtlichen Konkursgläubiger eines zahlungsunfähigen oder überschuldeten Schuldners (Gemeinschuldner) aus dessen vollstreckungsfähigem Vermögen (Konkursmasse); bis 31. 12. 1998 geregelt in der Konkursordnung (Abkürzung KO) vom 10. 2. 1877 (mit späteren Änderungen), seit 1. 1. 1999 in der Insolvenzordung vom 5. 10. 1994 (Insolvenz). Der Konkurs ist in Österreich durch die Konkursordnung vom 10. 12. 1914 ähnlich wie früher in Deutschland geregelt. In den Grundsätzen ähnlich ist auch die Regelung in der Schweiz durch das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 11. 4. 1889; doch gibt es hier besondere Konkursämter (Art. 3 des Gesetzes). Die nicht zur Konkursmasse gehörenden unpfändbaren Gegenstände werden in der Schweiz als Kompetenzstücke bezeichnet.
EVO-KI
Wissenschaft

KI-Sprachmodell analysiert und entwirft DNA-Sequenzen

Mit einem Wortschatz von lediglich vier Buchstaben kodiert die DNA in Millionen von Basenpaaren die genetische Information. Diese „Sprache des Lebens“ hat nun ein neues KI-Modell gelernt, das nach dem gleichen Prinzip funktioniert wie große Sprachmodelle. Das Modell namens Evo wurde mit 2,7 Millionen Genomen von Bakterien und...

Frau und Mann höheren Alters beim Joggen
Wissenschaft

Sport pusht unser Gehirn auch noch am Folgetag

Bewegung ist gut für Körper und Geist. Da die positive Wirkung jedoch nicht lange anhält, müssen wir regelmäßig Sport treiben, um uns fit zu halten, so die gängige Annahme. Doch zumindest der Boost-Effekt, den Bewegung auf unser Gehirn und Gedächtnis hat, hält länger an als gedacht: rund 24 Stunden, wie eine neue Studie zeigt....

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon