Lexikon
Kunstgewerbe
Werkkunstdie handwerkliche und maschinelle Herstellung von künstlerischen Erzeugnissen, die als Gebrauchs- und Schmuckgegenstände vorwiegend dekorativen Charakter haben und sich in der Gebundenheit an Gerät und Material von Erzeugnissen der freien Kunst unterscheiden. Zum Kunstgewerbe gehören vor allem Schmiedearbeiten in Gold, Silber und Eisen, Schnitzereien in Holz, Elfenbein und Horn, Glas-, Leder- und Emailarbeiten, Textil- und Buchkunst, Keramik, Raumkunst und künstlerisch gearbeitetes Mobiliar. Der Boden, auf dem sich, in enger Anlehnung an die Gattungen der freien Kunst, das Kunstgewerbe entwickelte, ist das Handwerk. Die infolge der Industrialisierung im 19. Jahrhundert für das Fortbestehen des Kunstgewerbes aufgekommenen Gefahren (Verlust handwerklicher Traditionen) wurden früh erkannt; erfolgreich wirkten ihnen in Deutschland K. F. Schinkel und G. Semper, in England W. Morris und J. Ruskin entgegen. Aufschwung erhielt das kunstgewerbliche Schaffen um 1900 im Jugendstil (H. van de Velde). Förderlich auf die Entwicklung materialgerechter und zweckentsprechender Formen im modernen Kunstgewerbe wirkten sich die Bemühungen des Deutschen Werkbunds und die Ästhetik der Bauhaus-Bewegung aus. Die Übergänge zwischen Kunstgewerbe und Kunsthandwerk sind fließend.
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