Lexikon
Menschenwürde
im rechtlichen Sinn der Rang und die Rechte des Menschen innerhalb der Gesellschaft. In einer allgemeinen philosophischen Bedeutung wird unter Menschenwürde die durch die prinzipielle Geistbegabung des Menschen begründete Gleichheit aller Menschen verstanden. Diese mehr abstrakte Bestimmung wird im Gefolge der Französischen Revolution und der sozialen Bewegungen des 19. Jahrhunderts zum Anspruch auf politische und soziale Gerechtigkeit. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist die Unantastbarkeit der Menschenwürde zum fundamentalen Grundrecht erhoben worden (Art. 1,1).
Wissenschaft
Barrieren gegen die Plastikflut
Flüsse sind die Quelle des Plastikmülls in den Meeren. Hier muss man ansetzen, und erste erfolgreiche Projekte gibt es bereits.
Der Beitrag Barrieren gegen die Plastikflut erschien zuerst auf ...
Wissenschaft
Schrödingers Katze wächst
Quantentypische Überlagerungszustände lassen sich nachweisen – nun sogar im Mikrogramm-Bereich. Das ermöglicht neue Tests der Grundlagenphysik.
Der Beitrag Schrödingers Katze wächst erschien zuerst auf ...
Weitere Lexikon Artikel
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Artikel aus dem Bereich Gesundheit A-Z
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Mikroskopisch kleiner Manipulator
Energielieferant Meer
Archäologe aus Leidenschaft
Laufen große Menschen schneller?
Unsere kosmische Blase
Das Labor im All