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Menschenwürde

im rechtlichen Sinn der Rang und die Rechte des Menschen innerhalb der Gesellschaft. In einer allgemeinen philosophischen Bedeutung wird unter Menschenwürde die durch die prinzipielle Geistbegabung des Menschen begründete Gleichheit aller Menschen verstanden. Diese mehr abstrakte Bestimmung wird im Gefolge der Französischen Revolution und der sozialen Bewegungen des 19. Jahrhunderts zum Anspruch auf politische und soziale Gerechtigkeit. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist die Unantastbarkeit der Menschenwürde zum fundamentalen Grundrecht erhoben worden (Art. 1,1).

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