Lexikon
Referendạr
Ausbildung
der nach Ablegung der 1. Staatsprüfung oder einer Diplomprüfung im Vorbereitungsdienst für die höhere Beamtenlaufbahn stehende Akademiker (z. B. Gerichtsreferendar, Studienreferendar, Regierungsbaureferendar). Mit dem Bestehen der 2. Staatsprüfung wird der Referendar zum Assessor ernannt und kann in der entsprechenden Laufbahn in eine Planstelle eingewiesen werden.
Wissenschaft
News der Woche 28.02.2025
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Das Leben danach
Im schwäbischen Trossingen werden immer wieder Reste von großen Dinosauriern gefunden. Wie haben sie hier nach der Klimakatastrophe Fuß gefasst? von KLAUS JACOB Es ist einer der weltweit größten Dinosaurier-Friedhöfe. Die Reste von mehr als 100 gewaltigen Dinosauriern, vier bis zehn Meter groß, wurden hier auf einer Fläche von...