Lexikon
Referendạr
Ausbildung
der nach Ablegung der 1. Staatsprüfung oder einer Diplomprüfung im Vorbereitungsdienst für die höhere Beamtenlaufbahn stehende Akademiker (z. B. Gerichtsreferendar, Studienreferendar, Regierungsbaureferendar). Mit dem Bestehen der 2. Staatsprüfung wird der Referendar zum Assessor ernannt und kann in der entsprechenden Laufbahn in eine Planstelle eingewiesen werden.
Wissenschaft
Abenteuer Quanteninternet
Absolut abhörsicher kommunizieren: Das soll mit einer besonderen Form der Vernetzung gelingen – im Quanteninternet.
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Wissenschaft
Algorithmen für die Vogelforschung
KI-gestützte Analysen von Vogelstimmen bringen neue Erkenntnisse über die Zugrouten, Bestände und den Gesundheitszustand der Tiere. von TIM SCHRÖDER Schon seit Jahrzehnten nutzen Biologen Satellitensender, um die Zugwege von Tieren zu erforschen. Die Geräte zeichnen regelmäßig die Positionen der Tiere auf. Dank dieser Daten...
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