Lexikon
Referendạr
Ausbildung
der nach Ablegung der 1. Staatsprüfung oder einer Diplomprüfung im Vorbereitungsdienst für die höhere Beamtenlaufbahn stehende Akademiker (z. B. Gerichtsreferendar, Studienreferendar, Regierungsbaureferendar). Mit dem Bestehen der 2. Staatsprüfung wird der Referendar zum Assessor ernannt und kann in der entsprechenden Laufbahn in eine Planstelle eingewiesen werden.
Wissenschaft
Der Sinn des Vergessens
Es ist lästig, sich an etwas nicht erinnern zu können. Aber dass wir nicht alles im Gedächtnis behalten, ist eine lebenswichtige Leistung des Gehirns. von rolf heßbrügge Versäumte Termine, Versagen in Prüfungen, geistiger Verfall – Vergesslichkeit ist gefürchtet. Dabei hat es auch eine gute Seite, dass der Mensch vergessen kann:...
Wissenschaft
Unterwegs durch die Luft: Mikroben
Eine enorme Vielfalt winziger Lebewesen reist durch die Atmosphäre, findet neue Lebensräume und produziert dabei Wolken. Von THOMAS ZAUNER Früher Morgen und volle U-Bahn. Ein lautes Niesen von hinten. Schon zucken die übrigen Fahrgäste zusammen. Denn nicht erst seit der COVID-19-Pandemie ist uns allen bekannt, was das bedeutet:...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Neue Klasse von beigen Fettzellen entdeckt
Pastillen und Pulver
Stille Sternentode
Heilsbringer oder Teufelszeug?
Ein Stoff zum Staunen
Als die Tage kürzer waren