Lexikon

Reichsvertretung der Juden in Deutschland

nach der 10. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 4. 7. 1939 der erzwungene Zusammenschluss aller Juden mit deutscher Staatsangehörigkeit und der staatenlosen Juden mit Daueraufenthalt im Deutschen Reich. Die ursprüngliche Aufgabe der Reichsvertretung lag im Sozial- und Bildungsbereich; beabsichtigt war jedoch, eine jüdische Organisation zur Unterstützung der Auswanderung sowie ab 1941 der Deportation in die Vernichtungslager zu schaffen. Die Reichsvertretung vollzog auf Veranlassung des „Zentralamtes für jüdische Auswanderung“ (Behörde des Reichssicherheitshauptamtes) die Übertragung des Vermögens der zur Deportation bestimmten Personen an das Reichssicherheitshauptamt. Die Mitarbeiter der Reichsvertretung, die im Juni 1943 auf Befehl Himmlers aufgelöst wurde, handelten in Unkenntnis des Schicksals der Betroffenen.
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