Lexikon

Sachverhalt

in der Rechtssprache Bezeichnung für die in einem Rechtsfall zu beurteilenden tatsächlichen Verhältnisse und Vorgänge, die der Richter oder Verwaltungsbeamte dabei unter den Tatbestand der anzuwendenden Rechtssätze zu bringen (zu subsumieren) hat, um aus diesem die gesetzliche Rechtsfolge ermitteln (ableiten) zu können.

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