Lexikon

Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder

Innenministerkonferenz (IMK), 1954 errichtetes Gremium zur länderübergreifenden Zusammenarbeit in der Innenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Die IMK tagt in der Regel zweimal jährlich. Neben den Innenministern und -senatoren der Länder nimmt als ständiger Gast - ohne Stimmrecht - der Bundesminister des Innern an den Sitzungen teil. Aufgabenbereiche der IMK sind Staatsrecht und Verwaltung, Innere Sicherheit, kommunale Angelegenheiten, Verfassungsschutz, Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung, öffentliches Dienstrecht und Personal. Für Beschlüsse der IMK gilt das Einstimmigkeitsprinzip.
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