Lexikon

Strahlentherapie

Strahlenbehandlung
Bestrahlung des Körpers oder einzelner Teile zu Heilzwecken. Zur Strahlentherapie im engeren Sinne werden ionisierende Strahlen (Röntgen-, Gamma- und radioaktive Strahlen) eingesetzt (Radiotherapie), hauptsächlich in der Radiologie zur Behandlung von Krebs, oft kombiniert mit Chemotherapie und chirurgischen Eingriffen. Vor allem schnell wachsende bösartige Tumoren sind durch die erhöhte Rate ihrer Zellteilungen empfindlicher gegenüber der ionisierenden Strahlung als gesundes Gewebe. Die Bestrahlung kann von außen erfolgen oder durch strahlende Substanzen, die in den Körper eingebracht werden (z. B. Radiojodtherapie). Im weiteren Sinne umfasst eine Strahlentherapie jede Anwendung elektromagnetischer Wellen, von Infrarot-, Ultraviolett- und Wärmestrahlen über Mikro- und Kurzwellen bis zu sichtbarem Licht.
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