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Gehirntumor

Hirntumor; Gehirngeschwulst; Tumor cerebri
krankhafte Geschwulstbildung innerhalb des Schädels, die entweder primär vom Hirngewebe, von den Hirnhäuten oder von der Hypophyse ausgeht oder sekundär eine Tochtergeschwulst (Metastase) eines außerhalb des Gehirns liegenden Tumors (meist Lungenkrebs, Brustkrebs oder malignes Melanom) darstellt. Hirneigene Tumoren werden anhand der Zell- und Gewebeart, aus der sie sich entwickeln, unterteilt (z. B. Hirnhauttumoren, Meningeome), wobei man grundsätzlich gutartige (benigne) und bösartige (maligne) Gehirntumoren unterscheiden kann. Aber auch gutartige Gehirntumoren können aufgrund ihres raumgreifenden Wachstums bedrohlich sein. Zu den gutartigen Gehirntumoren zählen u. a. Meningeome, niedriggradige Astrozytome, Neurinome und Hypophysenadenome, zu den bösartigen zählen u. a. anaplastische Astrozytome, Glioblastome und Medulloblastome. Die auftretenden Symptome richten sich in erster Linie nach Lage und Größe des Gehirntumors und reichen von Kopfschmerzen, begleitet von Übelkeit und Erbrechen, über Krampfanfälle, Lähmungserscheinungen bis zu Wesensveränderungen. Die Diagnose wird durch Computertomographie oder Kernspintomographie gesichert.
Um die geeignete Therapie festzulegen, wird u. a. die Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugrunde gelegt, die die Gehirntumoren nach ihrer Bösartigkeit in Grade von IIV einteilt. Dabei entspricht Grad I einem gutartigen, langsam wachsenden Gehirntumor mit günstiger Prognose, Grad II bedeutet noch gutartig, Grad III bereits bösartig und bei Grad IV handelt es sich um einen besonders bösartigen und schnell wachsenden Gehirntumor mit entsprechend ungünstiger Prognose. Im Vordergrund der Behandlung steht meist wenn irgend möglich die operative Entfernung des Tumors, bei bösartigen Tumoren vielfach ergänzt durch Strahlentherapie und/oder Chemotherapie.
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