Lexikon

subjektves Recht

Rechtswirkungen, die der Wille des Rechtssubjekts auf der Grundlage des objektiven Rechts erzeugt oder erzeugen kann. Die Rechtsmacht des Rechtssubjekts zeigt sich in der Beherrschung von Objekten (Sachen wie Personen) und lässt sich nach verschiedenen Gesichtspunkten bezeichnen: dingliche Rechte, Forderungsrechte, Immaterialgüterrechte u. a.
Confused_Senior_Man_With_Dementia_Looking_At_Wall_Calendar
Wissenschaft

Weniger vergessen

Das Alzheimermedikament Lecanemab ist ein Hoffnungsträger. Was es leisten kann – und warum es vor der Therapie auf eine frühzeitige Diagnose ankommt. von TIM SCHRÖDER Lutz Frölich hat jeden Donnerstag Sprechstunde. Alle haben dieselbe Frage, wenn sie Platz genommen haben: Habe ich jetzt Alzheimer oder nicht? „Viele Menschen, die...

Mann, Arbeit, Tier
Wissenschaft

Exotisches Teilchen

Am CERN und am Fermilab wurde das lang gesuchte Odderon nachgewiesen, das ein Phänomen der stärksten Kraft im All ist. von DIRK EIDEMÜLLER Die Welt der kleinsten Teilchen ist seltsam – und die jüngste Entdeckung der Teilchenphysiker trägt diese Eigenartigkeit sogar im Namen: Zwei internationale Forschergruppen haben den Nachweis...

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