Lexikon

subjektves Recht

Rechtswirkungen, die der Wille des Rechtssubjekts auf der Grundlage des objektiven Rechts erzeugt oder erzeugen kann. Die Rechtsmacht des Rechtssubjekts zeigt sich in der Beherrschung von Objekten (Sachen wie Personen) und lässt sich nach verschiedenen Gesichtspunkten bezeichnen: dingliche Rechte, Forderungsrechte, Immaterialgüterrechte u. a.
Sonne, Einstoß
Wissenschaft

Leben bei Roten Zwergen?

Auf der Suche nach einer zweiten Erde gelten Planeten bei Roten Zwergen als aussichtsreich. Doch wie lebensfreundlich sind sie wirklich? von FRANZISKA KONITZER Gliese 887 macht einen ruhigen, unspektakulären Eindruck – und genau deshalb interessiert sich Sandra Jeffers brennend für den Stern. Die Astronomin von der Universität...

Manche Babys müssen direkt nach der Geburt auf eine pädiatrische Intensivstation verlegt werden.
Wissenschaft

Geboren, um zu leben

Die Kindermedizin ließ die Lebenserwartung im letzten Jahrhundert enorm steigen. Heute steht sie vor neuen Herausforderungen. von SUSANNE DONNER Ich habe vierzehn Kinder großgezogen, und davon sind bloß sieben gestorben“, schrieb eine Frau 1912 in einem Brief an die Berliner Verwaltung. „Nur“ sieben Kinder, die sie verlor! Da...

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