Lexikon
subjektịves Recht
Rechtswirkungen, die der Wille des Rechtssubjekts auf der Grundlage des objektiven Rechts erzeugt oder erzeugen kann. Die Rechtsmacht des Rechtssubjekts zeigt sich in der Beherrschung von Objekten (Sachen wie Personen) und lässt sich nach verschiedenen Gesichtspunkten bezeichnen: dingliche Rechte, Forderungsrechte, Immaterialgüterrechte u. a.
Wissenschaft
Die scheuen Giganten
Planeten ferner Sterne werden wahrscheinlich von riesigen Monden umkreist, die alle Trabanten im Sonnensystem weit in den Schatten stellen. von THORSTEN DAMBECK Entdeckungen sind das tägliche Geschäft der Astronomen. Größtenteils liegt das an immer leistungsfähigeren Instrumenten und ausgefeilteren Methoden, mit denen der Himmel...
Wissenschaft
Die Stadt als Rohstoff-Mine
Die Rohstoffe vieler Häuser und Autos landen nach deren Lebensende auf dem Müll. Forscher wollen die wertvollen Materialien zurückgewinnen. von MARTIN ANGLER Alle Labors sind kalt, weiß und steril? Von wegen. Die Wohnung Nr. 270 im Schweizer Städtchen Dübendorf ist lichtdurchflutet und hat warme Holzböden mit flauschigen...
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