Lexikon
subjektịves Recht
Rechtswirkungen, die der Wille des Rechtssubjekts auf der Grundlage des objektiven Rechts erzeugt oder erzeugen kann. Die Rechtsmacht des Rechtssubjekts zeigt sich in der Beherrschung von Objekten (Sachen wie Personen) und lässt sich nach verschiedenen Gesichtspunkten bezeichnen: dingliche Rechte, Forderungsrechte, Immaterialgüterrechte u. a.
Wissenschaft
Das weiße Gold
Milch war in den zurückliegenden rund 8000 Jahren ein wichtiger Treibstoff für die Entwicklung der Menschheit.
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Wissenschaft
Steinzeitmenschen könnten Zwerg-Megafauna ausgerottet haben
Vor etwa 14.000 Jahren waren auf Zypern Zwergflusspferde und Zwergelefanten weit verbreitet. Doch nachdem die ersten Menschen begannen, die Insel zu besiedeln, starben beide Arten innerhalb weniger Jahrhunderte bis Jahrtausende aus. Was das nur eine zeitliche Koinzidenz oder steckte ein kausaler Zusammenhang dahinter? Eine Studie...