Lexikon

Teilbarkeit

Eigenschaft einer Zahl: eine Zahl n ist durch die Zahl z (ohne Rest) teilbar, wenn n als ganzzahliges Vielfaches von z darstellbar ist, z. B. ist 18 durch 6 teilbar, da 18 = 3 · 6; Sprechweise: 6 ist Teiler von 18. Die Teilbarkeitsregeln geben für gewisse Zahlen einfache Kriterien dafür an, ob sie Teiler einer gegebenen Zahl sind; so hat z. B. eine Zahl den Teiler 3, wenn ihre Quersumme durch 3 teilbar ist.
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