Lexikon
Tierversuche
Eingriffe oder Behandlung an lebenden Tieren zu Versuchszwecken; regelmäßig nach § 7 ff. des Tierschutzgesetzes (Fassung vom 18. 5. 2006) verboten, wenn sie mit erheblichen Schmerzen oder Schädigungen verbunden sind; zulässig nur für gesetzlich vorgeschriebene Versuchsvorhaben, für Impfungen und zur Gewinnung von Impfstoffen sowie mit ministerieller Erlaubnis als wissenschaftliche Tierversuche in wissenschaftlichen Instituten oder Laboratorien, und auch dann nur, wenn die betreffende Frage nicht auf andere Weise einwandfrei zu klären ist, unter größtmöglicher Schmerzlinderung. Unerlaubte Tierversuche werden nach §§ 18 ff. des Gesetzes als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Wissenschaft
Auch Makaken können Rhythmusgefühl entwickeln
Menschen können den Rhythmus einer Musik wahrnehmen und sich dazu im Takt bewegen. Doch diese Fähigkeit ist nicht auf Menschen und andere Tierarten mit Sprachtalent beschränkt, wie Forschende nun überraschend herausgefunden haben. Demnach können auch Makaken zu einem Beat klatschen, sofern sie vorher entsprechend rhythmisch...
Wissenschaft
Wanderer der Weltmeere
Manche Tiere legen Tausende Kilometer im und über dem Meer zurück. Um Wanderrouten von Tieren zu erfassen, hilft die moderne Satellitentechnik. Doch über das Wie und Warum gibt es noch viel zu forschen. Von TIM SCHRÖDER Wer die Wanderung von Meerestieren erforschen will, hat ein Problem: Man sieht sie nicht. Bei Landtieren ist...