Lexikon
Tierversuche
Eingriffe oder Behandlung an lebenden Tieren zu Versuchszwecken; regelmäßig nach § 7 ff. des Tierschutzgesetzes (Fassung vom 18. 5. 2006) verboten, wenn sie mit erheblichen Schmerzen oder Schädigungen verbunden sind; zulässig nur für gesetzlich vorgeschriebene Versuchsvorhaben, für Impfungen und zur Gewinnung von Impfstoffen sowie mit ministerieller Erlaubnis als wissenschaftliche Tierversuche in wissenschaftlichen Instituten oder Laboratorien, und auch dann nur, wenn die betreffende Frage nicht auf andere Weise einwandfrei zu klären ist, unter größtmöglicher Schmerzlinderung. Unerlaubte Tierversuche werden nach §§ 18 ff. des Gesetzes als Ordnungswidrigkeit geahndet.
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