Lexikon

Tierversuche

Eingriffe oder Behandlung an lebenden Tieren zu Versuchszwecken; regelmäßig nach § 7 ff. des Tierschutzgesetzes (Fassung vom 18. 5. 2006) verboten, wenn sie mit erheblichen Schmerzen oder Schädigungen verbunden sind; zulässig nur für gesetzlich vorgeschriebene Versuchsvorhaben, für Impfungen und zur Gewinnung von Impfstoffen sowie mit ministerieller Erlaubnis als wissenschaftliche Tierversuche in wissenschaftlichen Instituten oder Laboratorien, und auch dann nur, wenn die betreffende Frage nicht auf andere Weise einwandfrei zu klären ist, unter größtmöglicher Schmerzlinderung. Unerlaubte Tierversuche werden nach §§ 18 ff. des Gesetzes als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Feldarbeit
Wissenschaft

Dieselbe oder eine andere Art?

Forschende entdecken weltweit ständig „neue“ Tierspezies, auch in Europa. Die systematische Einordnung solcher Funde ist unter Fachleuten allerdings umstritten. von KURT DE SWAAF Biodiversitäts-Hotspot. Der Begriff ruft unweigerlich Assoziationen wach: Den meisten von uns dürften Bilder von tropischen Regenwäldern oder...

Wissenschaft

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Wie Menschen mit Reizdarm Erkenntnisse aus der Forschung berücksichtigen können, erklärt Facharzt Martin Storr. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Prof. Storr, wann spricht man von einem Reizdarm? Für die Diagnose Reizdarm-Syndrom sind drei Kriterien entscheidend: Es bestehen Beschwerden im Bauchraum. Diese Beschwerden...

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