Lexikon

Trạgik

[
die; griechisch
]
das Tragische, ein unausweichliches In-Schuld-Fallen. Zur Tragik gehören also 2 Faktoren: die tragische Notwendigkeit und die tragische Schuld.
Tragische Notwendigkeit besagt, dass der Mensch, gleichgültig, ob bzw. wie er handelt, in jedem Fall schuldig wird. Er ist in einen tragischen Konflikt geraten, aus dem er nicht mehr schuldlos hervorgehen kann. Beruht die Notwendigkeit der Verschuldung in Umständen, die außerhalb des Betroffenen liegen, z. B. in einem Ausnahmezustand oder in einer besonderen geschichtlichen Situation, so spricht man von Schicksalstragik; beruht die Notwendigkeit in der Persönlichkeit des Betroffenen, so spricht man von Charaktertragik. Die tragische Schuld ist im eigentlichen Sinn nicht als Schuld zu bezeichnen, da sie unter Aufhebung des freien Willens entstanden ist. Die Tragik ist oft in der Dichtung behandelt worden (Tragödie).
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