Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

bändigen

bạ̈n|di|gen
V.
1, hat gebändigt; mit Akk.
1.
jmdn. oder ein Tier b.
zum Gehorsam, zur Unterwerfung bringen, zur Ruhe bringen;
einen randalierenden Betrunkenen, ein wildes Kind, einen Hund b.
2.
etwas b.
unterdrücken, beherrschen;
seinen Zorn etwas b.
,
Bạ̈n|di|gung
f.
,
, nur Sg.
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